Der Aufruf zum Mord als eine schöne Kunst betrachtet
Erinnern Sie sich an Schlingensief, den Schlingel, der forderte: “Tötet Wolfgang Schüssel”? Die Grazer Polizei hat damals gegen ihn ermittelt. Und seine Fans haben den Kopf geschüttelt: Das sei doch nur, ähm, nein, nicht “nur”, aber das sei ja Kunst, verstehen Sie: KUNST! Und die Kunst darf alles. Der Kunst ihre Freiheit! Man muss dieses “Tötet Wolfgang Schüssel!” im Kontext und als Metapher sehen, und überhaupt: Wer Schlingensief kritisiert, ist ein Spießer.
Außerdem ist “Tötet Wolfgang Schüssel!” doch ein netter Slogan, der, metaphorisch verstanden, lediglich dazu aufruft, gegen Intoleranz und Menschenverachtung, wie Schüssel sie ja fraglos verkörpert (wtf!?), Widerstand zu leisten. “Tötet Wolfgang Schüssel!” ist also, so könnte man sagen, in Wirklichkeit ein Aufruf zu Toleranz und Humanität, ein Appell an unsere Menschlichkeit – in Gestalt eines Mordaufrufs. Und das macht die Sache ja erst spannend, da zeigt sich ja das Genie Schlingensiefs … Ach ja, und ihr seid Spießer, ihr habt keine Ahnung von moderner Kunst!
Denn deren Königsdisziplin ist die subversive Intervention (man informiere sich z.B. hier), die Tag ein, Tag aus damit beschäftigt ist, Grenzen zu überschreiten (Transgression!) und dem Kleinbürger ins Gesicht zu spucken: Epater le bourgeois since 1863. Eine Kunst, die insgeheim als ihr Ideal immer noch jenen einfachsten surrealistischen Akt sieht, von dem Breton träumte, und die lustvoll in ihrer Unverantwortlichkeit sich ergeht – und die in ihrer Unverantwortlichkeit sich ergehen darf, weil Künstler (wie der Schäferhund ohne Beißkorb?) ja eh nur spielen wollen.
Also: Der Kunst ihre Freiheit! Auch wenn sie oft nicht nur mit Scheiße hantiert, sondern auch scheiße ist. Auch wenn sie oft obszön, beleidigend, blasphemisch ist. Auch wenn ihre kühnste, brillanteste Form der Mordaufruf ist. Oder gerade deshalb. Jedenfalls IST der Aufruf zum Mord ihre Königsdisziplin; denn die letzte Grenze, die zur Tat, also zum echten Mord, die überschreitet sie nie. Die kann sie gar nicht überschreiten; denn in dem Moment, wo der Künstler seine Wohnung im Elfenbeinturm verlässt, auf die Straße hintuntergeht und tire dans la foule au hasard, in dem Moment produziert er keine Kunstwerke mehr, sondern tote Menschen, und die Trennung von Kunst und Leben ist aufgehoben, was das Ende der Kunst, das Ende des Künstlers und das Ende des Lebens (wenigstens einiger Menschen) zur Folge hat.
Aber ich schweife ab. Kommen wir zur Sache: Die Kunst hat eine gewisse Funktion in unserer Gesellschaft und wir billigen ihr Autonomie zu, solange sie ihre letzten Grenzen nicht überschreitet, solange sie also nicht tire dans la foule au hasard – d.h. solange sie Kunst bleibt. Autonomie der Kunst bedeutet, dass wir sie nicht unmittelbar, nicht primär anhand von außerästhetischen Kriterien bewerten, sondern erst einmal nach ihren eigenen, also nach ästhetischen Kriterien. Logisch nachgeordnet ist die Bewertung nach anderen Kriterien, und diese können dann freilich auch die Kriterien des StGB sein. Aber primär ist die Bewertung anhand von ästhetischen Maßstäben; die Freiheit der Kunst ergibt sich daraus, dass wir nicht in erster Linie andere, etwa moralische Kriterien anwenden und diese mit Zwang durchsetzen. Da die Kunst jedoch so darauf erpicht ist, Grenzen zu überschreiten, kann sie am Ende, gleichsam an ihrer äußersten Grenze, doch mit dem Gesetz in Konflikt geraten. So geschehen bei Schlingensief und in etlichen anderen Fällen.
Der ästhetische Blick erlaubt es, ausnahmslos alles, auch den Aufruf zum Mord, als ästhetisches Phänomen zu betrachten, nach ebensolchen Kriterien zu bewerten und schließlich schön zu finden. Der Mordaufruf kann als eine schöne Kunst betrachtet werden. Die Polizei war bei Schlingensief offenbar anderer Meinung; der juristische Blick ist ein anderer, wenn er auch in unserer modernen Gesellschaft dem ästhetischen Blick genügend Raum zur Entfaltung lässt. Der juristische Blick kann – Konsequenz des Konzepts der Autonomie der Kunst! – Mordaufrufe auf der Bühne tolerieren. Die young hip liberal atheists halten das normalerweise für selbstverständlich und finden Mordaufrufe auf der Bühne cool. Tötet Wolfgang Schüssel, yeah! Der Kunst ihre Freiheit!
Was aber, wenn ein Künstler wie Beenie Man (selbsternannter King of Dancehall) zum Mord an Homosexuellen aufruft? Was ist dann mit Metaphern, Kontext, ästhetischem Blick und Freiheit der Kunst? Gilt das alles nicht mehr, weil es um Schwule geht, und nicht um Wolfgang Schüssel? Kann der Mordaufruf dann nicht mehr als schöne Kunst betrachtet werden? Ist die Diskussion dann mit einem kurzen “that’s hate speech, dude” beendet?
Natürlich kann Kunst missbraucht werden, um gegen Minderheiten (oder auch gegen Mehrheiten) zu hetzen. Sie kann dann, wie oben angedeutet, mit dem StGB in Konflikt geraten. Es gibt in Österreich einen Verhetzungsparagraphen (wobei mir bei Sängern wie Beenie Man der Tatbestand der Verhetzung ZUMINDEST IM ÖSTERREICHISCHEN KONTEXT kaum vorzuliegen scheint …). Bei Schlingensief hat die Polizei ermittelt, die young hip liberal atheists haben geschmunzelt. Bei Beenie Man ermittelt die Polizei nicht (wer versteht schon das dahingenuschelte Patois der jamaikanischen Sänger, wen interessieren überhaupt die Texte ihrer Lieder?), aber zumindest die gutmenschlich angehauchte Fraktion der young hip liberal atheists übt sich in Empörung. Manche wollen Konzerte, CDs und Lieder von Sängern wie Beenie Man verbieten, finden also Zensur (das wäre dann wohl Nachzensur basierend auf einer Verurteilung nach dem Verhetzungsparagraphen?) plötzlich ganz toll. Zensur nicht mehr wegen Sittenwidrigkeit, sondern wegen Verhetzung. Oder wegen Homophobie?
Dazu folgendes: Zensur wegen Verhetzung kann gerechtfertigt sein. Hier kann Kunst mit dem StGB in Konflikt geraten. Man sollte den Paragraphen sehr vorsichtig anwenden, aber er ist gerechtfertigt; Lieder, Bücher oder Filme, die unter dem Deckmantel der Kunst bloß gegen Schwule oder andere Minderheiten hetzen, können und sollen verboten werden. Nachzensur findet statt. Zensur wegen Homophobie allerdings ist NICHT GERECHTFERTIGT. Es ist nicht verboten, “was gegen Schwule” zu haben. Ich persönlich habe “nichts gegen Schwule” und ich finde es moralisch bedenklich und vor allem blöd, “was gegen Schwule” zu haben, aber niemand ist dazu verpflichtet, Homosexualität okay zu finden. Man kann ein Gegner der Homosexualität sein, so wie man auch ein Gegner der Heterosexualität sein kann, man kann gegen Homosexualität argumentieren, dagegen polemisieren usw. usf. Und die “Homoehe” kann man sogar ablehnen, ohne homophob zu sein. Der inflationäre Gebrauch von Begriffen wie Homophobie ist stets ein Zeichen intellektueller Schwäche und zeugt von einem relativ undifferenzierten Denken. Und es gilt: Zensur wegen Homophobie findet nicht statt.
Hetzt nun Beenie Man gegen Schwule? Ich würde behaupten, seine Musik wird von österreichischen Konsumenten nicht als verhetzend wahrgenommen, seine Mordaufrufe werden entweder gar nicht bemerkt oder “als eine schöne Kunst” betrachtet. Sollte Beenieman die Absicht haben, in Österreich gegen Schwule zu hetzen, seine österreichischen Hörer zu Hass, Mord und Totschlag an Homosexuellen anzustacheln, so scheitert er kläglich. Denn seine Musik, völlig gleichgültig, wie sie intendiert ist (wer kann das schon wissen?), FUNKTIONIERT IM ÖSTERREICHISCHEN KONTEXT NICHT ALS VERHETZUNG. Das mag im jamaikanischen Kontext anders sein, die Situation für Homosexuelle ist dort ja leider grauenhaft. Aber in Österreich ist der Tatbestand der Verhetzung durch Beenie Mans Texte nicht gegeben. Auch wenn er es ernst meint. Seine Mordaufrufe mögen “anders gemeint” sein, als jene Christoph Schlingensiefs, aber darauf kommt es gar nicht an. In beiden Fällen werden sie KONSUMIERT als eine schöne Kunst. Die Rezeption ist entscheidend.
Man kann die künstlerischen Erzeugnisse Beenie Mans (wie die Schlingensiefs) ablehnen, boykottieren, MORALISCH VERWERFLICH finden. Aber man, genauer gesagt: der Staat sollte sie nicht verbieten, weil bzw. wenn der Tatbestand der Verhetzung nicht gegeben ist. Und solange die Kunst nicht mit dem StGB in Konflikt gerät, ist sie frei.
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ich halte es für sehr bedenklich menschverachtung in form von rassismus, homophobie (oder schwulen-/lesbenfeindlichkeit) oder ähnlicher hassverbreitender hetze unter dem deckmantel der ästhetik zu rechtfertigen. also mal ganz einfach gefragt: was soll daran ästhetisch oder schön sein?
ausserdem kann der juridische diskurs, der hier aufgegriffen wird, nicht als maßstab dienen, zumindest solange im selbigen homophobe sichtweisen, vorschriften, verbote etc. verankert sind. das beispiel der “homoehe” greife ich hier gerne auf, wobei es mir absolut schleierhaft ist, wie mensch nichthomophob dagegen sein kann (ausser mensch ist gegen ehe, egal ob hetero oder homo).
bezeichnend ist auch: es ist ok homophobes verhalten/handeln/sprechen moralisch verwerflich zu finden, aber nicht es zu verbieten. dabei dachte ich, dass gesetzte die werte und moral der jeweiligen gesellschaft wiedergeben sollen. das ist dann wohl (leider!) eine bezeichnende aussage über die gesellschaft, aber um so mehr eine absage an den juridischen diskurs als maßstab.
und auch sonst ist der text von bedenklichen aussagen, z.b.:
dies ist nicht nur eine diffamierung von menschen, die sich gegen homo- und transphobie engagieren, sondern implizit ja sogar eine verhinderung der benennung von homophobie, die ja leider nachweislich in den letzten jahren sogar in extremer weise zugenommen hat. der “inflationäre Gebrauch” müsste also zumindest erstmal in relation mit der inflationär stattfindenen und durchaus gesellschaftlich anerkannten homophobie gesetzt werden.
das beispiel christoph schlingensief ist unpassend im vergleich mit homophoben musiker_innen wie beenie man. so ist schlingensief als ironischer künstler bekannt, der das verwerfliche aufgreift, übernimmt, bis an die grenze (oder manchmal vielleicht sogar darüber hinaus) überspitzt, um es letztlich zu enttarnen, sichtbar zu machen und zu bekämpfen. das verwerfliche ist – vielleicht verkürzt gesagt oder auch einfach auf den punkt gebracht – rassismus und davon ableitbare phänomene, wie etwa homophobie. homophobe propagandisten wie beenie man aber, sind nicht ironisch, sondern meinen genau das was sie sagen. während schlingensief also nicht wirklich menschen abschieben oder herrn schüssel umbringen (bzw. dazu aufrufen) wollte, tun dies beenie man, bounty killer usw. leider schon.
mir ist schon klar, dass wir aus zwei unterschiedlichen und nicht miteinander zu vereinbarenden perspektiven argumentieren, deshalb sage ich schonmal im vornerein, dass du dich nicht abmühen brauchst deine liberalistischen argumente nochmal zu wiederholen oder zu unterstreichen.
mein statement wollte ich aber trotzdem loswerden und sage zum schluss mit libertären grüßen einfach nur: yes, it’s just f***in hate speech, dude!
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